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  • Privater Eigenanbau nach dem neuen CanG

Privater Eigenanbau nach dem CanG – Ihr Anwalt infomiert

Das Cannabisgesetz wird zum 01.04.24 oder zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Dennoch informieren wir, Ihre Fachanwälte im Strafrecht in Würzburg, bereits an dieser Stelle zu den geplanten Änderungen, um unsere Mandanten bestmöglich auf dem Laufenden zu halten.


Das Wichtigste zum privaten Eigenanbau gibt es hier im Überblick.

Der private Eigenanbau ist im neuen Cannabisgesetz im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt in den §§ 9 und 10 KCanG. Personen, die einen privaten Eigenanbau anstreben, sollten dabei die folgenden Dinge beachten:

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Anforderungen an den privaten Eigenanbau

Das Wichtigste zuerst: Jede Person ab 18 Jahren darf nach dem neuen Gesetz drei lebende Pflanzen auf dem eigenen Privatbesitz anbauen.

Der Anbau ist nur für Personen erlaubt, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das heißt, dass Personen, die nicht dauerhaft in Deutschland leben, soll der Anbau in Deutschland nicht erlaubt sein.

Weiter muss sichergestellt sein, dass keine Abgabe an Dritte erfolgt und es sind auch Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um den Zugang von Dritten auf das angebaute Cannabis zu verhindern. Insbesondere Kindern und Jugendlichen muss der Zugang zu den Pflanzen verwehrt sein und es muss sichergestellt sein, dass diese sich keinen Zugang verschaffen können. Dies kann etwa dadurch erfolgen, dass der Anbau in einem abgeschlossenen Raum stattfindet oder in einem umzäunten Außenbereich, sofern sichergestellt ist, dass der Zaun nicht leicht überwunden werden kann. Der Schlüssel sollte dabei natürlich ebenfalls sicher verwahrt werden.

Außerdem dürfen durch den Anbau, so heißt es im Gesetz, keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft eintreten, etwa durch Geruchs- oder Lichtemissionen. Bei künstlicher Belichtung etwa, sollte dies nicht neben dem Fenster des Nachbarn geschehen, sodass dieser nicht 24/7 einer Dauerbeleuchtung ausgesetzt ist. Auch beim Anbau im Garten ist auf die mögliche Geruchsentwicklung zum Nachbarn hin zu achten.



Beratung zum privaten Eigenanbau – Ihr Anwalt zum CanG

Wir fassen also nochmal in Kürze zusammen:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Keine Abgabe an Dritte
  • Zugangssicherung vor dem Zugriff Dritter
  • Keine unzumutbaren Belästigungen der Nachbarschaft

Die Voraussetzungen mögen auf den ersten Blick keine allzu große Hürde darstellen. Diese können aber natürlich im Einzelfall bei Nichteinhaltung zu erheblichen Problemen nicht nur mit Nachbarn, sondern auch mit Behörden und der Polizei führen.

Deshalb kann es selbtverständlich ratsam sein, vor dem Anbau einen Fachmann, bestenfalls einen Fachanwalt im Strafrecht, zu befragen, damit der Anbau bei Inkrafttreten des Gesetzes auf sicheren Beinen steht.

Für eine solche Beratung stehen wir Ihnen natürlich jederzeit und auch schon jetzt zur Verfügung und prüfen Ihr Vorhaben im Einzelfall.

Ihre Rechtsanwälte Jacob | Paulsen | Steur