Ihr Rechtsanwalt im Familienrecht für Unterhalt in Würzburg und Ochsenfurt
Das Unterhaltsrecht ist je nach Art des Unterhalts unterschiedlich ausgestaltet. Die Merkmale der einzelnen Unterhaltsarten haben wir daher unter dem jeweiligen Begriff dargestellt.
Das Unterhaltsrecht stellt einen Schwerpunkt der anwaltlichen Familienrechtspraxis dar. Reformen und sich immer wieder verändernde Rechtsprechung prägen diesen Teil des Familienrechts. Der Unterhalt sichert einerseits die Existenz des Berechtigten und belastet natürlich andererseits den Verpflichteten erheblich. Daher sollte die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen einem spezialisierten Rechtsanwalt, besser noch einem Fachanwalt für Familienrecht überlassen werden.
Der Unterhalt umfasst die durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflicht, d.h. den Unterhalt ehelicher und nichtehelicher Kinder gegen ihre Eltern , der Eltern gegen Kinder oder der Kinder gegen ihre Großeltern. Weiterhin werden die durch die Ehe begründeten Unterhaltspflichten umfasst. Diese unterteilen sich in den Familien- , Trennungs– und nachehelichen Unterhalt. Schließlich beinhaltet das Unterhaltsrecht Ansprüche der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Erzeuger.
Unsere Rechtsanwälte übernehmen die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen auch unabhängig von unseren Standorten in Würzburg, Ochsenfurt und Neubrunn.Das Unterhaltsrecht ist je nach Art des Unterhalts unterschiedlich ausgestaltet. Die Merkmale der einzelnen Unterhaltsarten haben wir daher unter dem jeweiligen Begriff dargestellt.
Das Unterhaltsrecht stellt einen Schwerpunkt der anwaltlichen Familienrechtspraxis dar. Reformen und sich immer wieder verändernde Rechtsprechung prägen diesen Teil des Familienrechts. Der Unterhalt sichert einerseits die Existenz des Berechtigten und belastet natürlich andererseits den Verpflichteten erheblich. Daher sollte die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen einem spezialisierten Rechtsanwalt, besser noch einem Fachanwalt für Familienrecht überlassen werden.
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Der Unterhalt umfasst die durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflicht, d.h. den Unterhalt ehelicher und nichtehelicher Kinder gegen ihre Eltern , der Eltern gegen Kinder oder der Kinder gegen ihre Großeltern. Weiterhin werden die durch die Ehe begründeten Unterhaltspflichten umfasst. Diese unterteilen sich in den Familien- , Trennungs– und nachehelichen Unterhalt. Schließlich beinhaltet das Unterhaltsrecht Ansprüche der Mutter bzw. des Vaters eines nichtehelichen Kindes gegen dessen Erzeuger.
Unsere Rechtsanwälte übernehmen die Geltendmachung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen auch unabhängig von unseren Standorten in Würzburg, Ochsenfurt und Neubrunn.