Die Vergütung / Gebühren des Rechtsanwalts
Allgemeiner Überblick
Die Vergütung für Anwälte ist im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Hier wird für den Fall, dass Anwalt und Mandant keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen haben, der Rahmen festgelegt innerhalb dessen der Anwalt seine Gebühren geltend machen kann. Dabei hat sich der Gesetzgeber für das Strafrecht und für das Zivilrecht (z. B. Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht wenn es um Schadensersatzansprüche geht aber auch das Arbeitsrecht) für unterschiedliche Vergütungssysteme entschieden (was durchaus sinnvoll war).
Neben den gesetzlich vorgesehenen Gebühren können Anwalt und Mandant Vereinbarungen über die Höhe der Gebühren treffen. Dabei kommen insbesondere Stundenhonorarvereinbarungen, Pauschalvergütungen für die gesamte anwaltliche Tätigkeit und in bestimmten Fällen inzwischen auch erfolgsbezogene Vereinbarungen in Betracht.
Wir bevorzugen grundsätzlich die Vereinbarung von Stundenhonoraren, da diese Variante aus unserer Sicht für beide Seiten eine transparente Abrechnungsmöglichkeit bietet. In geeigneten Fällen bieten wir auch den Abschluss von Pauschalhonoraren und erfolgsbezogenen Vereinbarungen an.
Beim Abschluss von Gebührenvereinbarungen ist es nicht unser Ziel besonders günstig zu sein. Sie werden also sicherlich Anwälte finden, die Ihren Fall zu finanziell günstigeren Konditionen bearbeiten. Unser Ziel ist es vielmehr Sie und Ihren Fall mit der erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu betreuen und dadurch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Selbstverständlich werden wir auch in Fällen tätig in denen Sie auf Prozesskostenhilfe oder einen Pflichtverteidiger angewiesen sind.
Auf den weiteren Seiten finden sie eine Übersicht zu den Anwaltsgebühren im Zivilverfahren und im Strafverfahren.