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Strafverteidiger – Verteidigung Ihrer Rechte im Strafverfahren

Was kennzeichnet die Tätigkeit eines Strafverteidigers? Warum sollten Sie sich für uns entscheiden? Wir, als Ihre Strafverteidiger in Würzburg und Ochsenfurt wollen Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick geben.

Warum wir Ihnen als Strafverteidiger helfen können

Die Strafverteidigung hat in unserer Kanzlei bereits Tradition. Bereits seit über 30 Jahren stellt Sie einen Schwerpunkt der Anwaltstätigkeit in der Kanzlei dar. Mit zwei Fachanwälten für Strafrecht und drei weiteren Anwälten, welche schwerpunktmäßig als Strafverteidiger tätig sind, dürfen wir uns zu den “großen” strafrechtsorientierten Kanzleien in Würzburg zählen. Die Erfahrung unserer Anwälte aus zahlreichen Verfahren in nahezu allen Bereichen des Strafrechts, die Möglichkeit Fälle im Team zu bearbeiten oder zu besprechen und natürlich die Spezialisierung auf die Tätigkeit als Strafverteidiger schaffen eine gute Basis auch Ihren Fall zu einem guten Abschluss zu bringen.

Die Tätigkeit des Strafverteidigers

Grundsätzlich gibt es zwei Arten der Strafverteidigung: Die Freispruchverteidigung und die Strafmaßverteidigung. Erstere ist, jedenfalls hauptsächlich, darauf ausgerichtet einen Freispruch zu erreichen, sei es aus Mangel an Beweisen “in dubio pro reo” (im Zweifel für den Angeklagten) oder wegen erwiesener Unschuld.
Die Strafmaßverteidigung ist darauf ausgerichtet, die Strafe möglichst gering zu halten, wenn ein Freispruch, weil die Beweislage eindeutig ist, nicht erreichbar ist.

Natürlich gibt es auch Konstellationen, in denen beide Arten der Strafverteidigung vom Strafverteidiger kombiniert werden müssen.

Ein wesentlicher Teil der Strafverteidung beginnt demensprechend damit, an Hand Ihrer Angaben zum Tatgeschehen und dem Inhalt der strafrechtlichen Ermittlungsakte, möglichst frühzeitig festzustellen, was wir für Sie erreichen können.

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Arbeitsgrundlage des Strafverteidigers – die Ermittlungsakte

Grundlagen unserer Tätigkeit als Strafverteidiger ist (neben dem was Sie uns schildern) vor allem die strafrechtliche Ermittlungsakte, die sämtliche (wesentlichen) Vorgänge des Ermittlungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens enthält. Die Ermittlungsakte (die häufig tatsächlich aus mehreren Akten, z.B. Sonderbänden, Beweismittelakten, Hauptakte besteht) wird während des Ermittlungsverfahrens von der Staatsanwaltschaft geführt, während des gerichtlichen Verfahrens übernimmt das zuständige Gericht die Akte und dessen Fortführung. Daneben können auch unsere eigenen Ermittlungen als Strafverteidiger, zu denen wir natürlich befugt sind, eine Rolle spielen.

In welchen Verfahrensstadien wir als Strafverteidiger den Schwerpunkt unserer Tätigkeit setzen (Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren oder Gerichtsverfahren inklusive der Hauptverhandlung) entscheiden wir individuell. Eine allgemeingültige Regel gibt es nicht. Natürlich behalten wir stets Ihr Interesse im Blick, ein Strafverfahren möglichst frühzeitig, also bereits im Ermittlungsverfahren, zu beenden, damit die Öffentlichkeit von dem Tatvorwurf bestenfalls nichts erfährt. Bereits der Vorwurf einer Straftat kann leider nachteilige Auswirkungen auf Ihre private und/oder berufliche Situation haben.

In jedem Fall sorgen wir als Strafverteidiger in den Fällen, in denen nur eine Strafmaßverteidigung in Betracht kommt, frühzeitig dafür, dass alles mögliche unternommen wird, um die zu erwartende Strafe zu senken oder sogar, auch wenn Sie “schuldig” sein sollten, zu vermeiden.

Das ist beispielsweise durch die Vornahme eines sogenannten Täter-Opfer Ausgleichs oder die Durchführung einer Therapie (bei Betäubungsmitteltaten oder anderen psychiatrischen Störungen, die für die Straftat mitverantwortlich waren) möglich. Selbstverständlich bemühen wir uns darum dass das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt wird, sollte sich die Gelgenheit bieten.



Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung durch unsere Strafverteidiger

Die Vorbereitung der Hauptverhandlung – sollen Sie zum Vorwurf Schweigen, sollen Sie den Vorwurf bestreiten, sollen Sie gestehen oder geben wir als Ihre Verteidiger eine Erklärung für Sie ab, sollen Beweisanträge gestellt werden, muss die Gerichtsbesetzung gerügt werden usw. – ist ein wesentlicher Teil unserer Tätigkeit als Strafverteidiger.

Eines der häufigsten Beweismittel in der Verhandlung sind Zeugen. Unerläßlich für einen guten Strafverteidiger ist daher die Fähigkeit einen Zeugen befragen zu können (und zu erkennen, wann man besser nicht mehr weiter fragt). Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und unserer Qualifikation als Fachanwälte für Strafrecht sehen wir uns hierzu ohne weiteres in der Lage.

In der Hauptverhandlung sind wir weiterhin in der Lage schnell und angemessen auf Wendungen zu reagieren: Zeugen sagen regelmäßig nicht so aus, wie sie es bei der Polizei getan haben, weil die Vorgänge um die es geht häufig längere Zeit zurück liegen. Das kann gut oder schlecht für Sie sein. Die Hauptverhandlung bringt auch regelmäßig Umstände – z.B. belastende oder entlastende Beweise – ans Licht, die sich aus der Ermittlungsakte nicht ergaben.

***Auch wenn wir niemandem wünschen einen Anwalt für Strafrecht in Anspruch nehmen zu müssen, stehen wir natürlich als Strafverteidiger in Würzburg, Ochsenfurt oder auch bundesweit jederzeit zu Verfügung.