Norman F. Jacob
Diplom-Psychologe | Rechtsanwalt
Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger
Betäubungsmittelstrafrecht
Jugendstrafrecht
Kapitalstrafrecht
Revisionsrecht
Steuerstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Strafverfahren mit internationalem Bezug (border crossing defense)
Strafvollstreckung/
Maßregelvollzug
Scheidungsberatung
Umgangs- und Sorgerecht
Vita
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn und an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Seit 1995 Dozent im Auftrag des Justizministeriums im Rahmen der Referendarausbildung im Bereich Straf- und speziell Revisionsrecht
Studium der Psychologie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg mit Diplom 1980
Zulassung zur Anwaltschaft Dezember 1980
Umgangs- und Sorgerecht
Referendariat am Landgericht Aschaffenburg
Diverse Vortragstätigkeiten insbesondere im Bereich des Maßregelstrafrechts u.a. im Rahmen des Kolloquiums für Forensische Psychiatrie der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Mitgliedschaften
Meine Philosophie
Für mich ist die Tätigkeit des Strafverteidigers ohne Passion nicht denkbar. Die kritisch distanzierte und gleichzeitig leidenschaftliche Vertretung des Beschuldigten ist auch nach über 40-jähriger Tätigkeit eine stetige Herausforderung, wobei die erhebliche Erfahrung aus den zurückliegenden tausenden von Verteidigungen in diesem Zeitraum nicht nur forensische Sicherheit, sondern auch in der Regel valide Verfahrensprognosen ermöglichen. Selbstverständlich ist der Verteidiger und so auch ich einer dauernden inneren Auseinandersetzung mit natürlichem Erfolgsstreben und dem ethischen Postulat des Berufes ausgesetzt. Für mich in meinem Berufsbild steht fest, daß die Erfahrung und gründliche Kenntnisse des materiellen Straf- und Prozeßrechts sehr wichtig sind. Aber Menschenkenntnis und Menschenführung, Lebens- und Berufserfahrung, verbunden mit den Kenntnissen aus meinem Psychologiestudium sind eine wesentliche zusätzliche Facette in meinem beruflichen Alltag.
Durch die Kombination aus strafjuristischer Ausbildung und Erfahrung mit dem psychologischen Ausbildungshintergrund haben sich im letzten Jahrzehnt zwei besondere Schwerpunktbereiche der Verteidigung in meiner Kanzlei heraus kristallisiert. Es handelt sich hierbei um die Verteidigung von Sexualstraftätern, wobei der psychologische Bezug im Wesentlichen auch für die Einordnung der Psychopathologie von Bedeutung ist. Die selektive Beratung für mögliche Therapie und die Diskussion der inneren Einstellung zum Delikt gehört zusätzlich mit in die Verteidigung. Daneben umfaßt die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere abhängiger Straftäter einen Großteil der Alltagstätigkeit. Auch hierzu gehört bereits die prospektive Beratung im Hinblick auf Therapiemöglichkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung gem. §§ 35, 36 BtmG oder im Maßregelvollzug des § 64 ff StGB.
Selbstverständlich ist der Verteidiger und so auch ich einer dauernden inneren Auseinandersetzung mit natürlichem Erfolgsstreben und dem ethischen Postulat des Berufes ausgesetzt. Für mich in meinem Berufsbild steht fest, daß die Erfahrung und gründliche Kenntnisse des materiellen Straf- und Prozeßrechts sehr wichtig sind. Aber Menschenkenntnis und Menschenführung, Lebens- und Berufserfahrung, verbunden mit den Kenntnissen aus meinem Psychologiestudium sind eine wesentliche zusätzliche Facette in meinem beruflichen Alltag.
Durch die Kombination aus strafjuristischer Ausbildung und Erfahrung mit dem psychologischen Ausbildungshintergrund haben sich im letzten Jahrzehnt zwei besondere Schwerpunktbereiche der Verteidigung in meiner Kanzlei heraus kristallisiert. Es handelt sich hierbei um die Verteidigung von Sexualstraftätern, wobei der psychologische Bezug im Wesentlichen auch für die Einordnung der Psychopathologie von Bedeutung ist. Die selektive Beratung für mögliche Therapie und die Diskussion der inneren Einstellung zum Delikt gehört zusätzlich mit in die Verteidigung. Daneben umfaßt die Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht insbesondere abhängiger Straftäter einen Großteil der Alltagstätigkeit. Auch hierzu gehört bereits die prospektive Beratung im Hinblick auf Therapiemöglichkeiten im Rahmen der Strafvollstreckung gem. §§ 35, 36 BtmG oder im Maßregelvollzug des § 64 ff StGB.
Aus dieser Tätigkeit resultiert mehr oder weniger zwangsläufig die Begleitung des verurteilten Straftäters im Rahmen der Strafvollstreckung, nicht nur was Reststrafaussetzungen zur Bewährung angeht, sondern auch die Begleitung der Überprüfung im Maßregelvollzug sowie die Unterstützung und kritische Durchleuchtung von Prognosegutachten psychiatrischer Sachverständiger. Dies gilt nicht nur für die Maßregeln der suchtspezifischen Heilbehandlung gem. § 64 StGB, sondern auch bei psychiatrischen Patienten gem. § 63 StGB.
Als Ausfluss aus diesem zweiten Tätigkeitsfeld suchtspezifisch oder psychisch belasteter Beschuldigter ergibt sich in der Regel zwingend ein Bedürfnis nach Unterstützung und verteidigender Beratung in verkehrsrechtlichen und verkehrsstrafrechtlichen Bereichen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Fahrerlaubnis für den mündigen Bürger unserer Gesellschaft ist die exakte Kenntnis der aktuellen Rechtslage sowohl bezüglich der Verkehrsbehörden, als auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts unerlässlich.
Daneben hat sich aus meiner Tätigkeit als Dozent im Rahmen der Referendarausbildung junger Juristen im Bereich des Revisionsrechts ein persönlicher Ehrgeiz entwickelt, verurteilte Angeklagte erfolgreich in der Revision, insbesondere auch vor dem BGH zu vertreten. Die Disziplin heischende systematische Arbeit des Verteidigers in der Revision ist und bleibt eine Herausforderung, der ich mich zunehmend gerne stelle.
Durch die wachsende Bedeutung steuerstrafrechtlicher Verfahren in allen Bereichen des Wirtschaftslebens hat in meiner Kanzlei der Anteil von Wirtschaftsstrafsachen erheblich zugenommen. Die Überprüfung der Arbeit der Ermittlungsbehörden einschließlich der Feststellungen der Steuerfahndung, die Begleitung der Beschuldigten im Rahmen tatsächlicher Verständigungen sowie die streitige oder je nach Fall dealorientierte Verteidigung vor den Wirtschaftsstrafkammern nimmt in der Praxis eine zunehmende Bedeutung ein, auf die ich u.a. auch durch regelmäßige Kooperation mit einer namhaften Steuerkanzlei reagiere.
Oberste Maxime soll ständig das seriöse Bemühen um ein gutes Verfahrensergebnis sein, eingebettet in die standesrechtlichen Spielregeln von uns Rechtsanwälten und Strafverteidigern.
Die vergangenen Jahrzehnte haben immer wieder gezeigt, wie die staatliche Autorität Freiheitsrechte des Bürgers versucht zu beschneiden. Genannt seien exemplarisch Persönlichkeitsschutzrechte der Beschuldigten, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte auch im besonderen Gewaltverhältnis des Justiz- und Maßregelvollzugs. Hier fühle ich mich als Verteidiger berufen, auf der Grundlage unserer Verfassung die Wahrung der Grundrechte meiner Mandanten einzufordern. Hierbei hat es sich in der Vergangenheit als sehr hilfreich erwiesen, daß ich mich auch über gewachsene Beziehungen zu den öffentlichen Medien freuen kann.