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  • Urteile Betäubungsmittelstrafrecht

Amtsgericht Kitzingen 40 Tagessätze Trunkenheitsfahrt Cannabis

Amtsgericht Kitzingen
Aktenzeichen: ……. (Bitte stets angeben)
Telefon-Nr.: 09321/
Telefax-Nr.: 09321/
Amtsgericht Kitzingen,
Friedenstr. 3 a,
97318 Kitzingen
Cs …Js …….
Rechtskräftig seit:

Herrn….. geboren am ……in…..,
……..
Adresse

Verteidiger:

Herr Rechtsanwalt Jan Paulsen
Marienplatz 1, 97070 Würzburg
Vollmacht: Blatt 8 d.A.

Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:
Sie fuhren am 08.02.2014 gegen 21.00 Uhr mit dem Pkw Daimler, amtl. Kennzeichen 1DGA217,
im Mainfrankenpark in 97337 Dettelbach, obwohl Sie infolge des vorangegangenen Konsums be­
rauschender Mittel fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 08.02.2014 um 22.30 Uhr entnommene Blutprobe ergab, dass sich in Ihrem
Blut Tetrahydrocannabinol in einer Konzentration von 4,3 ng/ml befand.
Ein rechtsmedizinisches Gutachten der Universitätsklinik Bonn vom 06.03.2014 gelangt zu dem
Ergebnis, dass Sie zum Tatzeitpunkt aufgrund des Konsums berauschender Mittel nicht mehr
in der Lage waren, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen.
Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Durch die Tat haben Sie sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Sie werden daher beschuldigt, fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen,

strafbar als fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß §§ 316 Abs. 1 und 2, 69, 69a, 69b StGB.
Beweismittel:
Teilgeständnis vom 08.02.2014 Bl. 7 d.A.
….
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz
wird auf 30,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1200,00 EUR.
Ihr Einkommen wurde gemäß § 40 Abs. 3 StGB geschätzt.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Dies hat die Aberkennung des Rechts zur Folge, von der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen.
Für die Dauer von 10 Monaten darf Ihnen von einer deutschen Behörde keine neue
Fahrerlaubnis erteilt werden.
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von
zwei Wochen nach der Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erheben.