“Grünes” Licht für das Cannabisgesetz. Wider Erwarten hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen, sodass dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes zum 01.04.2024 nichts mehr im Wege steht. Tatsächlich ist das Cannabisgesetz (CanG) eine europaweite Besonderheit und die neuen Regelungen ändern vieles im Bezug auf den bisherigen Umgang mit Cannabis in Deutschland.
Viel Neues also. Wir, Ihre Anwälte am Marienplatz, möchten Sie deshalb in ausführlichen Beiträgen über die Neuerungen informieren.
Die bisherigen Beiträge zu den wichtigen Themen finden Sie hier: