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Verkehrsunfall – Ansprüche auf Schadensersatz
Welche Schadenspositionen können bei nicht verschuldeten Verkehrsunfällen gegenüber der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden? Wir, Ihre Rechtsanwälte für das Verkehrsrecht aus Würzburg zeigen Ihnen die wichtigsten Ansprüche
Wenn Sie an einen Verkehrsunfall beteiligt waren, den der Unfallgegner in alleinschuldhafter Art und Weise verursacht hat, haben Sie gegen den Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Anspruch auf Ersatz sämtlicher Schäden, die Ihnen unfallbedingt entstanden sind.
Im Folgenden werden kurz einige mögliche Schadensersatzansprüche, die Sie in einem solchen Fall haben können, dargestellt.
Zunächst haben Sie Anspruch auf Ersatz des an Ihrem Fahrzeug eingetretenen Schadens.
Sollte Ihr Fahrzeug bei dem Verkehrsunfall einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes.
Liegt unfallbedingt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, sondern ist Ihr verunfalltes Fahrzeug reparaturwürdig, so haben Sie Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten.
Diese werden ohne Vorlage einer Reparaturrechnung von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung netto, bei Vorlage einer Reparaturrechnung brutto, also inklusive der bei der Reparatur angefallenen Mehrwertsteuer ausgeglichen.
Auszugleichen ist darüber hinaus auch die Wertminderung, die ihr Auto unfallbedingt erlitten hat.
Regelmäßig empfiehlt es sich bei Verkehrsunfällen, ein sog. Schadensgutachten fertigen zu lassen, aus dem die unfallbedingten Schäden an ihrem Fahrzeug hervor gehen.
Die Kosten für die Erstellung eines solchen Gutachtens sind dann ebenfalls durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
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Für die Dauer der Reparatur haben Sie auch Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Leihwagens. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, da verschiedene Tarife für die Anmietung eines Leihwagens existieren und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung nicht verpflichtet ist, jeden Tarif auszugleichen. Dem Verleiher des Leihwagens trifft allerdings die Verpflichtung, über die verschiedenen Tarife aufzuklären.
Sollten Sie für die Dauer der Reparatur keinen Ersatzwegen anmieten und steht Ihnen auch sonst kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, haben Sie Anspruch auf den sog. Nutzungsausfall. Die Höhe des Nutzungsausfalls, der pro Tag für die Dauer der Reparatur zu zahlen ist, ergibt sich aus der sog. Nutzungsausfalltabelle. Bei älteren Fahrzeugen kann es sein, dass Sie lediglich noch Anspruch auf die sog. Vorhaltekosten haben, diese sind regelmäßig niedriger als der Nutzungsausfall.
Verkehrsunfall – Wer trägt die Kosten des Rechtsanwalts?
Auch die Kosten eines Rechtsanwalts, den Sie mit der Regulierung Ihrer unfallbedingt erlittenen Schäden beauftragen, sind bei einem Verkehrsunfall, den Sie nicht verschuldet haben, von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzen.
Darüber hinaus haben Sie auch Anspruch auf Ersatz Ihrer unfallbedingt erlittenen immateriellen Schäden. Hier ist in erster Linie für den Fall, dass Sie bei dem Unfall verletzt werden, an die Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes zu denken. Darüber hinaus ist dei einer eingetretenen unfallbendingten Körperverletzung auch ein Schadensersatzanspruch im Hinblick auf den sogenannen Haushaltsführungsschaden denkbar.
Die hier aufgeführten Schadenspositionen sind lediglich exemplarisch, denkbar ist eine Vielzahl weiterer Schadenspositionen, die im Falle Ihrer Beteiligung an einen Verkehrsunfall, den Sie nicht verschuldet haben, auszugleichen sein können.
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