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Verkehrsrecht – Abstandsmessung durch Schätzung
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Alkohol im Straßenverkehr
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Autokauf – Ansprüche des Käufers
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Drogen im Straßenverkehr
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Verkehrsrecht – Führerschein und Punktesystem
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Verkehrsrecht – Ordnungswidrigkeiten
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Verkehrsstrafrecht
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Verkehrsrecht – Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot
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Verkehrsunfall
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Medizinisch Psychologische Untersuchung – MPU
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Speicherung persönlicher Daten nach dem Straßenverkehrsgesetz
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Auskunft aus dem Fahreignungsregister
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Verkehrsunfall – Ansprüche auf Schadensersatz
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Nutzungsausfall beim Verkehrsunfall
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Dashcam Aufnahmen bei Verkehrsunfällen
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Fahreignung und Cannabis
Verkehrsrecht – Ordnungswidrigkeiten
Das neu eingeführte Punktesystem in Flensburg wird die Bedeutung von Ordnungswidrigkeiten, die die Registrierung von Punkten mit sich bringen für den Einzelnen deutlich erhöhen. Mehr noch als vor der Reform macht es Sinn, den Bußgeldbescheid bzw. den erhobenen Vorwurf durch einen Rechtsanwalt auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen um eine Häufung von eingetragenen Punkten zu vermeiden.
Bei den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr stellen Geschwindigkeitsüberschreitungen den „Klassiker“ schlechthin dar. Bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Was vielen nicht bekannt ist: Bereits seit dem 01.01.02 ist der Betrieb von Radarwarnern wieder verboten. Jetzt handelt es sich allerdings nicht mehr um eine strafbare Handlung, sondern lediglich um eine Ordnungswidrigkeit.
Es gibt zur Messung der Geschwindigkeit die verschiedensten Verfahren (Radargeräte, Laser usw.), die jeweils unterschiedliche Fehlerquellen haben.
In diesen Bereich gehören auch die sog. Abstandsmessungen. Diese werden durchgeführt zum Teil aus mit Videoanlagen ausgerüsteten Polizeifahrzeugen, überwiegend jedoch von Autobahnbrücken herab. Bei Verstoß gegen die Einhaltung des Mindestabstands droht neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot.
Eine weitere Ordnungswidrigkeit ist der sog. Rotlichtverstoß. Zu unterscheiden sind einfache und qualifizierte Rotlichtverstöße. Der Qualifizierungstatbestand ist dann erfüllt, wenn das Rotlicht mehr als 1 Sekunde oder unter Gefährdung anderer überfahren wird.
Wir beraten Sie kompetent und überprüfen Bußgeldbescheide, legen gegebenenfalls für Sie die notwendigen Rechtsbehelfe ein und vertreten Ihre Interessen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts vor Gericht auch in Würzburg.
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