Entscheidung des VG Würzburg zu Fahrerlaubnis bei medizinischem Cannabis
Erst kürzlich am 22.01.2024 erging eine sehr lesenswerte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg (Az. W 6 S 24.21), welche das Verhältnis zwischen ärztlicher Begutachtung und medizinisch-psychologischer Untersuchung (MPU) bei Cannabispatienten zum Thema hat.
Das Verwaltungsgericht stellt hier klare Begründungsanforderungen an die Fahrerlaubnisbehörde zur unmittelbaren Anordnung der MPU ohne vorheriger Anordnung eines ärztlichen Gutachtens. Die Behörde hat das Stufenverhältnis zwischen ärztlicher Begutachtung und der MPU zu beachten, welches sich auch aus § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FeV ergibt.
Eine Anordnung einer MPU ohne vorheriges ärztliches Gutachten kann sich also als rechtswidrig herausstellen, wenn die Behörde den Begründungsanforderungen nicht gerecht wird.