Erfolg vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht!
Das Bayerische Oberste Landesgericht in Strafsachen (Bamberg) hat die Verurteilung unserer Mandanten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in der Revision aufgehoben. Der Beschluss erging am 24.08.2023.
Eine andere Kammer des Landgericht Würzburg wird nun neu über den Vorwurf entscheiden müssen.