Landgericht erklärt strafrechtlichen Wiederaufnahmeantrag für zulässig
Ihre Rechtsanwälte für Strafrecht aus Würzburg berichten über den aktuellen Stand des Wiederaufnahmeverfahrens.
In dem bereits dargestellten Wiederaufnahmeverfahren bezüglichen einer Verurteilung zu lebenslänglichen Freiheitsstrafe hat das Landgericht nunmehr den Wiederaufnahmeantrag für zulässig erklärt, nachdem die Staatsanwaltschaft den Antrag bereits zuvor für zulässig und begründet erachtet hatte.
Das bedeutet, dass das Landgericht der Auffassung ist, dass wenn man den Vortrag der Rechtsanwälte bzw. Strafverteidiger im Wiederaufnahmeantrag und die dortigen Beweisangebote als zutreffend unterstellt, das Verfahren tatsächlich wieder aufgenommen werden müsste.
Um dies zu prüfen hat das Landgericht jetzt im sogenannten Probationsverfahren eine erneute Begutachtung hinsichtlich wesentlicher Teile des vom ursprünglich verurteilendem Gericht angenommenen Tathergangs angeordnet, insbesondere hinsichtlich des Umstandes, ob unser Mandant unter Berücksichtigung seiner physischen Fähigkeiten überhaupt in der Lage war, die bei der Obduktion festgestellten massiven Kopfverletzungen der Verstorbenen herbeizuführen.