Wiederaufnahmeverfahren wegen eines Mordverfahrens
Unser Mandant wurde vor Jahren wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich seit dem in Haft. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat zu dem von uns für unserer Mandanten gestellten Wiederaufnahmeantrag Stellung genommen, so dass nunmehr die Entscheidung über die Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. die Ablehnung des Antrags durch das Landgericht Regensburg aussteht. Nach einer Pressemitteilung des Landgerichts, hält die Staatsanwaltschaft den Wiederaufnahmeantrag für zulässig und begründet.