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  • Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Verkehrsrecht – Entziehung der Fahrerlaubnis und Fahrverbot

Die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Fahrverbot scheinen auf den ersten Blick dasselbe zu sein. Das sind sie aber nicht. Wir, ihre Rechtsanwälte aus Würzburg und Ochsenfurt für das Verkehrsrecht, erläutern Ihnen nachfolgend einige erhebliche Unterschiede.

Zumindest eines haben die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Fahrverbot gemeinsam: Man darf jedenfalls für eine bestimmte Zeit kein Auto mehr fahren. Ansonsten gibt es aber erhebliche Unterschiede, beispielsweise in den Voraussetzungen für die Anordnung und eventuellen Problemen bezüglich der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.

Während ein Fahrverbot mit einer Dauer von nunmehr einem bis 6 Monaten (seit September 2017) nur von den Strafgerichten und den Bußgeldstellen angeordnet werden darf, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis nur durch ein Strafgericht oder die Straßenverkehrsbehörden angeordnet werden.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt, wenn sich die Person als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen zeigt. Die Gründe hierfür können vielfältig sein: Eine erhebliche Straftat im Straßenverkehr (z.B. Trunkenheitsfahrt § 316 StGB), der Besitz von Betäubungsmitteln aber auch eine unverschuldete Krankheit (z.B. Erblindung) kann eine Teilnahme am Straßenverkehr nach Ansicht der Fahrerlaubnisbehörde unmöglich machen.

Das Fahrverbot kann neben einer Geldstrafe oder Geldbuße als weitere Strafe angeordnet werden, inzwischen auch ohne Zusammenhang mit einem Verstoß gegen Regelungen des Straßenverkehrs, beispielsweise um eine sonst erforderliche Haftstrafe abzuwenden.

Sogar in der Wirkung unterscheiden sich die Entziehung der Fahrerlaubnis und das Fahrverbot:

Das Fahrverbot hat zur Folge, dass überhaupt keine motorisierten Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr geführt werden dürfen, also auch kein Mofa, für das man keinen Führerschein braucht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis verbietet einem lediglich das Führen von Kraftfahrzeugen, für die man einen Führerschein benötigt.

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Natürlich sehen unsere Rechtsanwälte es als ihre Aufgabe die Entziehung der Fahrerlaubnis oder auch nur ein Fahrverbot möglichst zu vermeiden oder jedenfalls die Dauer möglichst kurz zu halten.

Unsere Rechtsanwälte können ihnen nach einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr Verhaltensratschläge geben, mit denen man, wenn man sie beachtet, im Idealfall die Entziehung des Führerscheins oder ein Fahrverbot vermeiden oder dessen Dauer verkürzen kann.

Nach dem Ablauf eines Fahrverbotes kann man seinen Führerschein einfach an der Stelle wieder abholen, an der man ihn abgeben musste.

Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis muss man hingegen bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle (i.d.R. Landratsamt oder Stadtverwaltung) die Wiedererteilung beantragen.



Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Wiedererteilung dabei davon abhängig machen, dass man bestimmte Gutachten vorlegt, das bekannteste ist die MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung), die die Fahrtauglichkeit bescheinigen.

Gerade in Fällen in denen nach der Entziehung der Fahrerlaubnis absehbar ist, dass eine MPU oder eine andere Begutachtung erforderlich sein wird, raten wir dringend dazu anwaltlichen Rat einzuholen, da die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Begutachtung oftmals lange vor der eigentlichen Begutachtung geschaffen werden müssen.

Unsere Anwälte helfen dabei gerne!