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Arbeitszeugnis

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellt. Der Arbeitnehmer kann aber auch in Ausnahmefällen vom Arbeitgeber verlangen, dass ihm dieser während des laufenden Arbeitsverhältnisses ein sog. Zwischenzeugnis erstellt.

Im Rahmen unserer Tätigkeit als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Würzburg entwerfen wir für Sie als Arbeitgeber einfache und sog. qualifizierte Arbeitszeugnisse für Ihre Arbeitnehmer.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines sog. qualifizierten Arbeitszeugnisses, kann sich aber auch ein sog. einfaches Arbeitszeugnis erteilen lassen.

Im Unterschied zu einem einfachen Arbeitszeugnis enthält das sog. qualifizierte Arbeitszeugnis neben den Personendaten, der Dauer der Beschäftigung und der Auflistung und Aufgliederung der an den Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben und Tätigkeiten auch zusätzlich eine Beurteilung und eine Wertung der durch den Arbeitnehmer erbrachten Leistung.

Wir entwerfen das von Ihnen gewünschte Arbeitszeugnis nach Ihren Vorstellungen so, dass es der von Ihnen vorgesehenen Note entspricht.

Der mit der Beratung oder Vertretung beauftragte Rechtsanwalt prüft für Sie, ob es die gesetzlich geforderten Standards einhält und inhaltlich einer Überprüfung durch ein Gericht standhält.

Wir überprüfen bereits von Ihnen gefertigte Arbeitszeugnisse dahingehend, ob die von Ihnen gewählten Formulierungen im Arbeitszeugnis tatsächlich der Note entsprechen, die Sie sich als Arbeitgeber für den entsprechenden Arbeitnehmer vorstellen.

Brauchen Sie Hilfe bei der Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses?

Dann nehmen Sie jetzt Kontakt auf!

Im Rahmen unserer Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern überprüfen unsere Rechtsanwälte Ihr Arbeitszeugnis dahingehend, ob es die Voraussetzungen für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erfüllt und Ihre tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung korrekt und in nicht zu beanstandender Weise wiedergibt.

Wir überprüfen Ihr Arbeitszeugnis und insbesondere die darin enthaltenen einzelnen Formulierungen dahingehend, dass diese auch tatsächlich diejenige Note wiederspiegeln, die einerseits von Ihrem Arbeitgeber vergeben werden wollte, andererseits Ihre Arbeitsleistung auch in angemessener Weise beurteilt und wertet.

Mögliche Ansprüche auf Zeugnisberichtigungen setzen wir für Sie gerichtlich durch.

Wir überprüfen für Sie auch die äußere Form des Arbeitszeugnisses, ob es eine angemessene Grußformel enthält und von der richtigen Person bzw. den richtigen Personen unterschrieben wurde.

Gerne beraten unsere Rechtsanwälte Sie nach Vereinbarung eines Termins zeitnah in unseren Büros in Würzburg, Ochsenfurt oder Neubrunn.